Verkehrs- oder Marktwert

Der Verkehrs- oder Marktwert einer Immobilie ist von zentraler Be-deutung für das gesamte Wirtschafts- und Rechtsleben. Nicht immer kann eine Immobile veräußert und so ihr Marktwert ermittelt werden. Der Wert einer Immobilie ist dann in Form eines Gutacht-ens zu ermitteln, bzw. das Gutachten ist Grundlage für die Kauf-preisfindung.

 

Der Verkehrswert oder der Marktwert von Immobilien wird nach gesetzlicher Vorgabe des § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert:

 

“Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

 

Diese Definition besagt nichts anderes, als dass es sich beim Ver-kehrswert um den Preis einer Immobilie handelt, der am Grund-stücksmarkt beim Verkauf am Stichtag am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Umgangssprachlich wird dieser Wert auch als zu zahlender Preis für „Jedermann“ bezeichnet. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine ausreichende Vermarktungszeit für den Verkauf zur Verfügung steht, und dass keine außergewöhnlichen Umstände (Verwandtschaft, besondere Preisnachlässe, sonstige Erwägungen, Notverkauf usw.) vorliegen.